Allgemeine Geschäftsbedingungen
Demo-Entwurf für Leistungen der Xetex Consulting AG. Die AGB müssen vor produktiver Verwendung juristisch geprüft und an die tatsächlich angebotenen Vertragsmodelle angepasst werden.
Demo-Entwurf für Leistungen der Xetex Consulting AG. Die AGB müssen vor produktiver Verwendung juristisch geprüft und an die tatsächlich angebotenen Vertragsmodelle angepasst werden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Entwurf für Verträge über ICT-Beratung, Projekte, Managed Services, Webentwicklung, Cloud- und Microsoft-365-Leistungen, Software und weitere Leistungen der Xetex Consulting AG. Abweichende Vereinbarungen in Angeboten oder Einzelverträgen gehen vor.
2. Angebote und Leistungsumfang
Massgebend für Umfang, Termine, Preise und Voraussetzungen einer Leistung sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung oder ein separater Vertrag. Änderungen des Leistungsumfangs können Auswirkungen auf Termine und Kosten haben.
3. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Zugänge, Entscheide und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung können zu Terminverschiebungen oder zusätzlichem Aufwand führen.
4. Preise, Lizenzen und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich gemäss Angebot. Drittanbieter-Lizenzen, Cloud-Abonnemente und wiederkehrende Leistungen können separaten Hersteller- oder Vertragsbedingungen unterliegen. Zahlungsfristen und Abrechnungsmodelle werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
5. Geistiges Eigentum, Vertraulichkeit und Datenschutz
Rechte an kundenspezifischen Arbeitsergebnissen, Standardsoftware, wiederverwendbaren Komponenten und Drittprodukten richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen angemessen und beachten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
6. Gewährleistung, Haftung, Dauer und Recht
Gewährleistung, Haftungsbegrenzungen, Vertragsdauer, Kündigungsfristen, Gerichtsstand und anwendbares Recht müssen im finalen AGB-Dokument verbindlich festgelegt und juristisch geprüft werden. Für Personalverleih oder Personalvermittlung können zusätzliche gesetzliche Anforderungen und separate Vertragsbedingungen gelten.